6 Wochen mussten Friseure und Friseurinnen ihre Salons wegen der Corona-Pandemie schließen. Seit dem 4. Mai 2020 dürfen sie nun, unter Einhaltung bestimmter Hygieneregeln, wieder öffnen. Kunden und Kundinnen der Friseursalons können sich auch wieder auf Zeitschriften des Lesezirkels freuen.

Auch wenn es zunächst anderslautende Informationen gab, dürfen Friseure seit der Wiedereröffnung Zeitschriften des Lesezirkels anbieten. In den aktuellsten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) heisst es hierzu:

Es sind zum Schutz von Kundschaft und Beschäftigten notwendige Hygieneauflagen strikt einzuhalten. Auch Zeitschriften sollen nur unter Hygieneauflagen zur Verfügung gestellt werden.

Corona-Übetragung durch Zeitschriften sehr unwahrscheinlich

Corona wird übertragen wie die Influenza, per Tröpfcheninfektion, also durch Husten und Niesen, im Extremfall auch durch Sprechen, betont der Frankfurter Virologe Gottschalk. Eine Übertragung des Corona-Virus durch Zeitschriften oder ähnliche Weise hält der Leiter des Frankfurter Gesundheitsamts für extrem unwahrscheinlich. Für ihn steht fest: “Wenn bei Corona tatsächlich eine solche Schmierinfektion möglich wäre, wäre die Kurve der Krankenzahlen viel steiler.”

Charité-Virologe Christian Drosten teilt diese Einschätzung. Das Corona-Virus sei “extrem empfindlich für Eintrocknung”, sagt er. Deshalb sei es so gut wie ausgeschlossen, dass Viren in ausreichender Zahl zusammenkommen, damit sich ein Mensch durch das Berühren einer Oberfläche infiziert.

Strenge Hygieneregeln bei den Lesezirkelunternehmen

Auch auf Seiten der Lesezirkelunternehmen wird alles Machbare getan, um Kunden und Mitarbeiter gleichermaßen zu schützen. Zusätzlich zu den vom Robert Koch-Institut empfohlenen Hygieneempfehlungen wurden Vorsichtsmaßnahmen, wie z.B. kontaktlose Lieferung und Zahlung vorübergehend eingeführt.

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk