AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Becker+Stahl GmbH.
- Aufträge auf Durchführung der Lesezirkel-Werbung sind im Zweifelsfall innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.
- Die in der Preisliste bezeichneten Nachlässe werden nur bei einem Abschluss gewährt, der innerhalb eines Jahres für dasselbe Verbreitungsgebiet und die gleichen Lesezirkel abzuwickeln ist. Die Frist beginnt mit der ersten Einschaltung. Vorbehalt für Auftragserweiterung gilt sinngemäß als Abschluß. Die Belegung mehrerer Hefte pro Mappe ist ebenfalls nachlaßberechtigt, soweit diese tariflich möglich ist. In Insolvenz- und Vergleichsfällen ist der etwa bewilligte Nachlass hinfällig.
- Die Versandkosten der Werbedrucke zur Versandstelle und zum Verarbeitungsplatz des Lesezirkels trägt der Auftraggeber. Übernimmt ein Mittler den Versand oder die Herstellung der Drucksachen, so vergütet der Auftraggeber die handelsüblichen Kosten. Bei Empfang, Lagerung und Auslieferung von Werbedrucksachen handeln Mittler und Lesezirkel stets im Namen, im Auftrag, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Rückforderungen bereits ausgelieferter Werbedrucke sind – aus welchen Gründen auch immer – über einen Mittler nicht möglich.
- Für die Verarbeitung von Werbedrucken in bestimmten Heften oder an bestimmten Stellen der Umschläge – über die tariflichen Möglichkeiten hinaus – wird keine Gewähr übernommen. Bei verspäteter Anlieferung der Werbedrucke besteht kein Anspruch auf Einhaltung des Einschalttermins. Der Lesezirkel kann die Einschaltung im Ausnahmefall aus innerbetrieblichen Gründe oder zur Erfüllung von Platzierungswünschen um ein oder zwei Wochen vor- oder zurückverlegen.
- Die Annahme eines Titelanzeigen-, Beihefter- oder Beilagen-Auftrages kann nach einheitlichen Grundsätzen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abgelehnt werden. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr für die Richtigkeit seiner Werbeaussagen und hält sowohl den Mittler als auch die mit der Durchführung der Werbung beauftragten Lesezirkel von allen Ansprüchen Dritter frei, insbesondere solchen wettbewerbsrechtlicher Art. Aufträge unter 1.000 Werbedrucksachen können nicht angenommen werden. Die Höchstformate sind in der jeweils gültigen Preisliste festgelegt.
- Bei Titelanzeigen ist jedes beliebige Zwischenformat möglich. Es wird jedoch nach dem in Anspruch genommenen nächstgrößeren Normformat berechnet.
- Beihefter werden nach Seitenzahl berechnet: Linksseitig angebrachte Heftstreifen sind kostenfrei zugelassen, wenn sie nur als technisches Hilfsmittel des Heftvorganges dienen und keinen Aufdruck tragen. Beihefter mit mehr als 4 Seiten sind grundsätzlich als geheftete Einheit anzuliefern. Beilagen werden nach Gewicht berechnet.
- Der Lesezirkel gewährleistet die sachgemäße und gewissenhafte Durchführung der erteilten Aufträge. Er erteilt hierüber eine schriftliche Bestätigung und gestattet auf Wunsch eine Verarbeitungskontrolle in seinen Geschäftsräumen.
- Die Ausführung von Aufträgen kann von der vorherigen Bezahlung abhängig gemacht werden.
- Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die üblichen Verzugszinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Die Ausführung kann bis zur Zahlung zurückgestellt werden. Skonto-Abzug ist nur möglich, wenn alle vorhergehenden Rechnungen ausgeglichen sind.
- Ein Ausschluss von Mitbewerbern kann nur für das Heft vereinbart werden, in dem die Werbung erscheint. Die Platzierung der Werbedrucke erfolgt auf bzw. im Schutzumschlag einer in der Erstmappe enthaltenen Zeitschrift. Die Nennung bevorzugter Zeitschriftentitel (wenigstens 4 Titel zur Auswahl) oder bevorzugter Zeitschriftengattungen ist möglich als Platzierungswunsch, jedoch nicht als verbindliche Bedingung. Für Titelanzeigen gilt: Nur bei Aufträgen für die Gesamtauflage (Bundesgebiet) ist die Belegung von mehr als zwei Heften einer Erstmappe zulässig.
- Ansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung der Lesezirkel-Werbung müssen innerhalb von 4 Wochen nach Durchführung der Aufträge geltend gemacht werden. Bei Beschlagnahme einer Zeitschrift gewährt der Lesezirkel zum nächstmöglichen Termin eine unberechnete nochmalige Einschaltung der ersatzweise vom Auftraggeber zu stellenden Werbedrucksachen im Umfang der Beschlagnahme. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Im Falle höherer Gewalt, wie Streiks, Arbeitskämpfe, Lieferausfall wegen extremer Wetterlagen und ähnlichen nicht vorausschaubaren Ereignissen erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz.
- Rücktrittsrecht gilt nur bei ausdrücklicher Bestätigung als vereinbart. Es kann nur bis spätestens 4 Wochen vor dem Einschalttermin ausgeübt werden.
- Mündliche Vereinbarungen sind ungültig, wenn sie schriftlich nicht bestätigt worden sind.
- Gerichtsstand ist Saarbrücken, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorschreibt. – Auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, gilt der Gerichtsstand Saarbrücken als vereinbart.